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Felgen

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22. März 2024
Felgen

Felgen Lexikon

Es ist uns bewusst, dass das Thema Alufelgen komplex ist und es darüber viel zu erfahren und zu lernen gibt.

Um deine Fragen nach Felgen komfortabel beantworten zu können, teilen wir hier ein kurz zusammengefasstes und präzise erklärtes Felgen Lexikon mit dir, welches die wichtigsten Begriffe rund ums Rad erläutert.

Du bist auf der Suche nach grösseren oder eintragungsfreien Felgen? Oder bist du der Meinung, dass deine Serienfelgen zu tief im Radkasten stehen oder zu schwer sind?

Dann bist du hier richtig! Finde hier über die Suchfunktion FINDE DEINE FELGEN in wenigen Schritten die passende Aluminiumfelge für dein Auto.

 

Der Aufbau einer Aluminiumfelge

Felgenkennzeichnung

Die Felgenkennzeichnung ist bei den Produkten von OZ immer auf dem «FELGENHORN HINTEN» zu finden. Neben der achtstelligen Felgennummer (als Beispiel 01852209) findest du auch die Spezifikation (als Beispiel 8.5Jx19H2 5x112 ET44) welche sich aus folgenden Angaben zusammen stellt:

8.5            gibt die Breite der Felge in Zoll an (1 Zoll = 2.54cm)

J               bezeichnet die Felgenhornausführung

19             gibt den Durchmesser der Felge in Zoll an

H2            steht für die Humpausführung

ET44         beschreibt die Einpresstiefe in mm

 

Maulweite

Die Maulweite (als Beispiel 8.5") bezeichnet die Breite der Felge in Zoll und wird von Reifensitz zu Reifensitz gemessen. Da die Maulweite ohne Felgenhorn gemessen wird, kann der Wert nur an der losen Felge ermittelt werden. Je nach Maulweite dürfen verschieden breite Reifen auf die Felge montiert werden. Geregelt wird dies über die E.T.R.T.O Norm (siehe Reifen).

 

 

Zollgrösse

Die Zollgrösse (als Beispiel 19") nennt den Durchmesser der Felge in Zoll. Es können somit nur Reifen mit identischem Innendurchmesser auf die Felge montiert werden.

 

Einpresstiefe

Die Einpresstiefe «ET» wird oft auch Offset genannt und gibt den Abstand zwischen der Felgenmitte und der Auflagefläche des Radflansches an.

Je tiefer die Einpresstiefe ist, desto weiter wird der Felgenflansch, was die Wirkung hat, dass die Felge mehr nach aussen ragt. Die ET wird sowohl auf dem CH Gutachten «EIGNUNGSERKLÄRUNG» aufgeführt, als auch auf dem Rad selbst eingraviert.

 

Lochkreis

Der Lochkreis (als Beispiel 5x112) einer Felge bezeichnet im ersten Teil die Anzahl der Bolzenlöcher (5) und nennt im zweiten den Durchmesser von Lochmitte bis Lochmitte des Kreises (112) in mm.

 

Kegelbund oder Kugelbund

Felgen von OZ können je nach Fahrzeugzuordnung über einen Kugel- oder Kegelbund für den optimalen Sitz des Befestigungsmittels in den Bolzenlöchern aufweisen.

Der Konus von Kegelbundausführungen ist auf Befestigungsmittel mit einem 60° Winkel ausgelegt.

Bei Kugelbundausführungen werden hauptsächlich die Radien r12, r13 und r14 gebohrt.

 

Vorschriften für die Zulassung von Felgen und Reifen in der Schweiz

Tatsachen, die eine Änderung des CH Fahrzeugausweises erfordern, sind der Ausgabestelle «Strassenverkehrsamt» innert 14 Tagen zu melden.

 

Für den Fahrzeugtyp genehmigte Felgen gemäss Richtlinie ASA2a

Als für den Fahrzeugtyp „genehmigt“ gelten in der Schweiz Felgen, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl/Leichtmetall/Kunststoff) und der „Marke“ mit den Eintragungen gemäss TG* bzw. COC** übereinstimmen. Ist kein Eintrag der Marke und/oder des Materials vorhanden, gelten alle Felgen, die in den Dimensionen und allenfalls dem Material den Eintragungen auf der TG bzw. dem COC entsprechen, als „genehmigt“ und gelten als nicht melde- und prüfpflichtige Änderungen.

 

Was bedeutet die Abkürzung TG?

*TG ist die Abkürzung für die schweizerische Typengenehmigung und ist im Fahrzeugausweis unter dem Punkt 24 zu finden. Diese Nummer wird durch das ASTRA erteilt für Fahrzeuge, die für die Fahrzeugkategorie geltenden Vorschriften erfüllen.

 

Was bedeutet die Abkürzung COC?

**COC als Abkürzung steht für Certificate of Conformity (Konformitätsbescheinigung) und wird auch EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt. Beim COC Zertifikat handelt es sich um ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden hat und somit sämtliche Europäischen Vorschriften zur Zeit der Ausstellung erfüllt hat.

 

Für den Fahrzeugtyp genehmigte Felgen (ASA)

Als für den Fahrzeugtyp «genehmigt» gelten Felgen, welche über eine ASA Zertifizierung homologiert wurden. Wenn TGNR*** und die Kennzeichnung der Felgen exakt übereinstimmen, gelten die Felgen als «genehmigt» und als nicht melde- und prüfpflichtige Änderungen.

Das ASA Gutachten der Ausgabestelle mit valider Unterschrift des Importeurs der Felge muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

 

Was bedeutet die Abkürzung TGNR?

***TGNR ist die Abkürzung für die schweizerische Typengenehmigungsnummer und ist im Fahrzeugausweis unter dem Punkt 24 zu finden. Diese Nummer wird durch das ASTRA erteilt für Fahrzeuge, die für die Fahrzeugkategorie geltenden Vorschriften erfüllen. Durch das eintragen dieser Nummer in unserem Felgen und Reifen Konfigurator können wir dein Fahrzeug exakt erkennen und dir alle möglichen Applikationen und Verwendungen freigeben.

 

Für den Fahrzeugtyp meldepflichtige Felgen (Eignungserklärung des Importeurs)

Für den Fahrzeugtyp meldepflichte Felgen müssen mit der Eignungserklärung des Importeurs auf dem Strassenverkehrsamt vorgeführt werden. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Unterzeichner in der Eigenschaft als Hersteller oder Importeur der Felgen, welcher im Besitz der original unterzeichneten Herstellererklärung ist. Alle benötigten Angaben zu dem Fahrzeug, den Felgen sowie die Befestigungsteile sind in der Eignungserklärung aufzuführen. Spurweiten dürfen über die Einpresstiefe maximal 2% abweichen. Bei Abweichungen über 2% ist ein Gutachten einer anerkannten Schweizer Prüfstelle (DTC/FAKT) erforderlich.

Eine Toleranz von 2% der ursprünglichen Spurweite kann für Alterung, Produktionstoleranz und Messungenauigkeit gewährt werden.

 

Freigängigkeit

Die Freigängigkeit der Räder und Bereifung gegenüber den Teilen der Radaufhängung, der Brems- und der Lenkanlage, die über starre Verbindungselemente mit dem Radträger verbunden sind, muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein.

 

Richtwerte für Mindestabstandsmasse

In der Schweiz muss ein Mindestabstand von 2 mm vom Rad zur Bremse sichergestellt sein (der Verschleisszustand der Bremsbeläge und die mögliche Anbringung von Auswuchtgewichten ist zu berücksichtigen).

Weiter gilt es in der Schweiz zu berücksichtigen, dass 4 mm vom Rad zu Spurstangen, Spurstangengelenken, Lenkern, Stabilisatoren, Federbeinen, Federn und Dämpfern, sonst 6 mm vom Rad oder Reifen und zu allen anderen Bauteilen gewährt sein muss.

 

Radbefestigung

Die Radbefestigung gilt ausserhalb der Angaben des Fahrzeugherstellers als ausreichend, wenn folgende Minimalumdrehungen der Radschrauben/Radmuttern gewährleistet sind:

  • M12x1.5 = 6.5 Umdrehungen
  • M12x1.25 und M14x1.5 = 7.5 Umdrehungen
  • ½“ UNF = 8 Umdrehungen
  • M15x1.25 = 9.5 Umdrehungen

Formel für weitere Berechnungen:

Gewindedurchmesser x 0.8 geteilt in die Gewindesteigung.

Quelle: Technischer Überwachungsverein | TÜV

Versatzschrauben/-muttern sind nur zulässig, wenn sie vom Felgenhersteller vorgesehen und auf der Eignungserklärung aufgeführt sind.

 

Reifenvarianten

Die Anforderungen an die Reifen richten sich nach Art. 58 der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)». Die Reifen müssen eine ausreichende Tragkraft aufweisen, sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen sowie den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 30 (Motorfahrzeuge und deren Anhänger) vor allem auch in Bezug auf Reifen-Felgenkombination und Abrollumfang den Richtlinien E.T.R.T.O. entsprechen. Änderungen des Abrollumfanges von mehr als +/-8% erfordern eine Nachprüfung (Abgas- Lärmverhalten, Geschwindigkeitsmesser, etc). Massgebend sind die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften.

Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial-Diagonalreifen) aufweisen. Die Bestimmungen über die Reifenabdeckung (Art. 104 Abs. 1 / Art. 66 Abs. 2 VTS für Fahrzeuge der Klasse M1, Personenwagen) müssen eingehalten sein.

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